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Barrierefreiheit

Behindertenparkplätze:

Behindertenparkplätze befinden sich im Innenhof des Amtsgerichts direkt vor dem Eingang (Zufahrt über die Burgstraße durch die Fußgängerzone).


Hinweis für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer:

Der Fahrstuhl zum Gebäude des Amtsgerichts davorstehend linksseitig des Eingangsportals. Dort betätigen Sie bitte die Klingel. Innerhalb des Gebäudes des Amtsgerichts befindet sich ein weiterer Fahrstuhl im Altbau. Am Servicepoint direkt am Eingang ist man Ihnen gerne behilflich. Die Behindertentoilette befindet sich im Erdgeschoß des Altbaus.

Zugänglichmachung von Dokumenten (Sehbehinderte Personen)

Eine blinde oder sehbehinderte Person, die Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist, kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente des gerichtlichen Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden; beispielsweise in Brailleschrift, als Audio-Dokument, in Großschrift oder als barrierefreies elektronisches Dokument. Diese Möglichkeit steht auch einer blinden oder sehbehinderten Person zu, die von einer anderen Person beauftragt wurde, deren Rechte wahrzunehmen oder hierfür bestellt worden ist. Kosten für die Zugänglichmachung werden nicht erhoben. Soweit Sie eine besondere Zugänglichmachung wünschen, werden Sie gebeten, unter Angabe des Aktenzeichens mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen. Auf die Vorschrift des § 191a Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird hingewiesen. Einzelheiten werden durch die Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichmachungsverordnung) geregelt.

Stand: 25.10.2023

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