Güterichterverfahren (Mediation)
Das Amtsgericht Lingen (Ems) bietet als zusätzliches Angebot und als alternative Konfliktlösung die Mediation im Gerichtsverfahren durch den Gütrichter an.
Was ist Mediation durch Güterichter?
In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Beteiligten eines Rechtsstreits akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Beteiligten gemeinsam zu erarbeiten, bedienen sich die Güterichter dabei der Methoden der Mediation.
Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbstständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.
Von den niedersächsischen Gerichten ist dieses - bisher als gerichtsinterne oder richterliche Mediation bezeichnete - Verfahren seit 2002 bereits mit sehr gutem Erfolg erprobt worden.
Die Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihnen steht keine Entscheidungskompetenz zu. Ihre Aufgabe besteht darin, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
Vorteile der Mediation vor dem Güterichter:
- Unter neutraler Vermittlung kann eine einvernehmliche und interessengerechte Lösung des Konflikts erreicht werden.
- Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen die Beteiligten und das, was sie zu sagen haben.
- Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.
- Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.
- Es enstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten, vielmehr werden die Kosten möglicher Rechtsmittelinstanzen sogar eingespart.
- Die Beteiligten bestimmen selbst, wie ihr Konflikt gelöst werden soll. Die Konfliktlösung kann auch weitere, in dem Rechtstreit bisher nicht thematisierte Konflikte einbeziehen.
Wie verläuft die Mediation vor dem Güterichter?
Wenn die Beteiligten der Durchführung einer Mediation vor dem Güterichter zustimmen, wird ein Termin vereinbart. Die Dauer des Gütegesprächs ist in der Regel auf etwa 2 Stunden ausgelegt. Wenn die Beteiligten damit einverstanden sind, können auch weitere Personen an dem Gespräch beteiligt werden. Der Güterichter sorgt für eine faire und konstruktive Gesprächsatmosphäre. In fast jedem Konflikt lassen sich - oft erst nicht erkennbare - Lösungen finden, die für die Beteiligten akzeptabel sind und ihren Bedürfnissen entsprechen. Der im Klageweg ausgetragene Streit ist häufig nur die "Spitze des Eisberges", in der Klärung der wahren Interessen der Beteiligten und der Ursache der Auseinandersetzung liegt die Lösung des Konflikts.
Mediation in Niedersachsen