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Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungsverfahren - Wissenswertes für Bietinteressenten


Bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Erbbaurechte werden beim Amtsgericht Lingen in öffentlichen Sitzungen meistbietend versteigert. Die jeweiligen Terminsbestimmungen hängen an der Gerichtstafel sowie an den jeweiligen Mitteilungstafeln der Städte und Gemeinden aus. Außerdem erfolgt einige Wochen vor dem Versteigerungstermin eine entsprechende Bekanntmachung in der örtlichen Tageszeitung.
Grundsätzlich wird in jedem Zwangsversteigerungsverfahren ein Wertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen oder durch den Gutachterausschuss des Katasteramtes erstellt, in dem die betreffende Immobilie genau beschrieben wird. Das Gutachten bietet auch die Grundlage für die gerichtliche Wertfestsetzung. Es kann von jedem Bietinteressenten auf der zuständigen Geschäftsstelle (Zimmer N 11) eingesehen werden.

Im Versteigerungstermin haben die Bietinteressenten dann mindestens 30 Minuten Zeit, ihre Gebote abzugeben. Auf Gebote, die unter 50 % des Grundstückswertes bleiben, darf kein Zuschlag erteilt werden. Verläuft der erste Versteigerungstermin erfolglos, können im Folgetermin andere Grenzen gelten (z.B. Wegfall der 50 %-Grenze). Allerdings hat der das Verfahren betreibende Gläubiger jederzeit die Möglichkeit, bei Meistgeboten, die ihm zu niedrig erscheinen und so seinen Interessen zuwiderlaufen, das Verfahren einzustellen; ein Zuschlag kann in diesen Fällen dann nicht erteilt werden.

Jeder Bieter hat auf berechtigtes Verlangen hin Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswertes zu leisten.
Mit der Erteilung des Zuschlags wird der Meistbietende Eigentümer des versteigerten Grundbesitzes. Neben dem Meistgebot, das unter Umständen mit 4 vom Hundert zu verzinsen ist, muss der Meistbietende auch noch eine Gebühr für den Zuschlag, eine Gebühr für die Eintragung im Grundbuch und die Grunderwerbssteuer entrichten.

Nachstehend finden Interessenten detaillierte Informationen zu Zwangsversteigerungsverfahren.

Zukünftig werden die Zwangsversteigerungstermine des Amtsgericht Lingen (Ems) im Internet veröffentlicht. (siehe nebenstehenden Link)

 

Bild zum Thema Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung Bildrechte: grafolux & eye-server
Zwangsversteigerungen

Anliegender Link verweist auf das Zwangsversteigerungsportal.

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